Corel Lizenzen
Sie verpflichten sich durch die Übernahme der Lizenzen die Lizenzbedingungen gelesen zu haben, zu beachten und einzuhalten. Diese Verpflichtung bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf den Übernahmescheinen der ZEDAT.
Lizenzbedingungen
Hinweise, die zu beachten und einzuhalten sind
- Eine Corel Softwarelizenz umfasst lediglich das Recht, das betreffende Produkt auf einem Arbeitsplatzrechner (PC, Mac, Workstation) zu installieren und auch zu benutzen (Einzelplatzversion).
- Es ist untersagt, die Software zu teilen (auf 2 PCs o. ä.) und ein und die gleiche Lizenz auf zwei verschiedenen Rechnern zur gleichen Zeit laufen zu lassen (hier sind dann 2 Lizenzen erforderlich).
- Die Software steht nur den Mitarbeitern der Institute der Freien Universität Berlin und den Mitarbeitern der kooperierenden Einrichtungen der FUB für dienstliche, nicht kommerzielle Zwecke, zu Verfügung. Eine Abgabe der Software an Studenten ist nicht möglich.
- Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, Kopien der Software auf Datenträgern zu erstellen.
- Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software auf einer einzigen Festplatte oder auf einem anderen Speichermedium, bis zu der zulässigen Anzahl der erworbenen Lizenzen, zu installieren.
- Ist die Software für den Einsatz in einem PC-Pool ausgelegt, darf der Lizenznehmer die Software auch über ein Netz betreiben.
- In vernetzten PC-Pools muss entweder die Anzahl der gekauften Lizenzen, der Zahl der PCs im Pool entsprechen oder durch Zugriffsbeschränkungen den Start des Programms nur so oft zu ermöglichen, wie Lizenzen gekauft worden sind.
- Original Datenträger dürfen ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken aufbewahrt werden.
- Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Kopie der Software zu den o. g. Zwecken zu erstellen. Diese Kopie darf jedoch nicht auf einem anderen Rechner (PC, Mac oder ...) installiert werden.
- Als Hauptnutzer eines Computers, auf dem die Software installiert ist und auch genutzt wird, ist der Lizenznehmer (hier Hauptnutzer) berechtigt, die Software auch auf einem portablen Rechner oder auf einem Heimcomputer zu installieren und zu nutzen. Die Nutzung auf einem andere Rechner als auf dem Rechner im Dienstgebäude setzt allerdings die "dienstliche Notwendigkeit und/oder den dienstlichen Nutzen" voraus (z. B. Vorbereitung einer Vorlesung). (Heimarbeitsrecht)
- Die Software darf jedoch nicht auf dem Zweitcomputer von einer anderen Person benutzt werden, wenn die Software zur gleichen Zeit auf dem Erstcomputer (im Dienstgebäude) benutzt wird.
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich keine Änderungen, Anpassungen, Übertragungen, Rücksetzungen, Dekompilierungen, Disassemblierungen oder sonstige Versuche zu unternehmen, um dem Quellcode der Softwarelizenz auf die Spur zu kommen und/oder den Quellcode zu verändern, erweitern etc..
- Die Software und das Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, den Hinweis auf das Urhehrrecht von der Software oder dem Begleitmaterial zu entfernen.
- Der Lizenznehmer wird sich nach besten Kräften bemühen und dafür Sorge tragen, den Zugriff und die Benutzung der Software auf die Mitarbeiter der berechtigten Institutionen zu beschränke und sie auf Einhaltung der Lizenzbestimmungen hinzuweisen.
- Die Lizenznehmer dürfen die Software und die Dokumentation nicht vermieten oder verleasen. Es dürfen keine "Sublizenzen" erteilt werden.
- Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software "geistiges" Eigentum der Firma Corel ist und eine urheberrechtlich geschützte Leistung darstellt.
- Eine bewusste oder fahrlässige Verletzung des Urheberrechts kann erhebliche Schadensersatzforderungen zu Folge haben. Die Lizenzen sind zeitlich nicht befristet. Zeitlich nicht befristet heißt in diesem Fall, solange Sie Mitglied (Beschäftigter) einer der o. g. Institution sind.
Vertragsbesonderheiten: Corel
- Bei Einzelplatzrechnern oder Workstations, die während der Benutzung nicht an ein Netz angeschlossen sind, wird die Software auch dann als in Gebrauch angesehen, wenn ein Teil der Software entweder im Speicher oder im virtuellen Speicher oder auf einer Diskette oder einem anderen Speichermedium gespeichert ist.
- Bei Einzelplatzrechnern oder Workstations, die während der Benutzung an ein Netz angeschlossen sind, bestimmt sich die Menge der in Gebrauch befindlichen Software entweder nach der maximalen Anzahl der Computer, auf der die Software zu einem bestimmten Zeitpunkt geladen ist, oder falls es sich um einen Gemeinschaftsrechner handelt, nach der maximalen Anzahl der Sitzungen zu einem bestimmten Zeitpunkt, wobei der jeweils höhere Wert zur Bestimmung heranzuziehen ist.
- Updates von Softwareprodukten setzen das Vorhandensein einer gültigen Lizenz für das betreffende Produkt, das aktualisiert werden soll, voraus. Erst dann ist die Updatelizenz gültig. Update Produkte dürfen nur benutzt werden, um das betreffende Produkt zu ersetzten.
- Lizenzierte Werke sind sowohl die gesamte Dokumentation, als auch die Software und etwaige Nachlieferungen und Verbesserungen (Updates oder Upgrades), für die der Lizenznehmer eine Lizenz erworben hat.
- Für die schriftliche Form und/oder in elektronischer Form vorliegende Dokumentation gelten analoge Bestimmungen.
- Die "Naturally Speaking-Funktion" der Software darf vom Lizenznehmer nur in Zusammenhang mit einem genehmigten Mikrofon genutzt werden.
Hinweise
- Weitere Produktbenutzungsrechte/Lizenzbestimmungen lesen Sie bitte in den Produktbenutzungsrechten für COREL Lizenzen nach.
- Die Produktbenutzungsrechte können im Benutzerservice während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
- Wir weisen daraufhin, das wir die Produktbenutzungsrechte nach bestem Wissen zusammengefasst haben, jedoch entbinden Sie unsere Ausführungen nicht von den Produktbenutzungsrechten, die in schriftlicher Form vorliegen, der Fa. Corel!
- Dies bedeutet, Sie können sich nicht ausschließlich auf die Ausführungen der Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT) berufen!
http://www.corel.de
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