Kostenerstattung für OCR-Software an Studierende mit verminderter Sehfähigkeit oder einer Lese-Rechtschreibschwäche

Die Kostenerstattung erfolgte während der Covid19-Pandemie aus Sondermitteln des Senats. Diese stehen nun nicht mehr zur Verfügung und daher kann leider auch keine Kostenerstattung mehr erfolgen.

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