Adobe Acrobat Pro

Adobe Acrobat Pro ist ein Programm zum Erstellen, Verwalten, Kommentieren und Verteilen von PDF-Dateien. Die Freie Universität Berlin hat über Acrobat Pro einen Campusvertrag abgeschlossen. Darin wird die kostenfreie Nutzung von Acrobat für Beschäftigte der Freien Universität Berlin geregelt.

Weitere Informationen zu Adobe Acrobat Pro finden Sie unter:
Was kann Adobe Acrobat?

Bezugsberechtigte der Freien Universität Berlin

  • Beschäftigte (ohne Lehrbeauftragte und studentische Beschäftigte) (dienstliche und private Rechner)
  • Einrichtungen (z.B. PC-Pools)
  • Institute (z.B. PC-Pools)

Für weitere Informationen siehe Nutzungsbedingungen von Adobe Acrobat Pro.

Systemvoraussetzungen

Systemanforderungen für Acrobat DC.

Download, Installation und Aktivierung

Selbstadministrierte Geräte

Für Rechner mit dem Betriebssystem Windows:
Laden Sie die entsprechende Datei aus dem Portal der ZEDAT herunter und folgen den Anweisungen des Installationsmanagers. Eine Aktivierung ist nicht notwendig. Die Seriennummer ist in der Software integriert.

Für Rechner mit dem Betriebssystem macOS:
Für die Installation und die Aktivierung nur über eine Freischaltung bei Adobe notwendig. Bitte wenden Sie sich hierfür an software@fu-berlin.de .

Zentraladministrierte Geräte

Sollten Sie einen zentral administrierten Rechner haben, so ist Acrobat Pro schon bei Ihnen installiert. Bei Problemen wenden Sie sich an support@campus.fu-berlin.de mit der entsprechenden Rechnernummer.

Updates/ Upgrades

Die Bereitstellung von Acrobat Pro umfasst sämtliche Updates (Anpassungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen) während der Vertragslaufzeit, sofern der Hersteller solche anbietet.

Nutzungsbedingungen

Adobe Acrobat Pro darf nur von Beschäftigten der Freien Universität Berlin für rein dienstliche Aufgaben in Forschung und Lehre auf Rechnern der Universität sowie privaten Rechnern eingesetzt werden. Die Vergabe an Lehrbeauftragte und studentische Beschäftigte ist nicht gestattet. Diese Berechtigung endet mit der Laufzeit des Rahmenvertrags (November 2025) oder dem Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis. Bei Problemen bei der Installation auf privaten Rechnern kann die ZEDAT keinen Support leisten.

Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.

Der Beschäftigte ist zur Erstellung von Sicherungs- und Archivierungskopien der Software berechtigt, soweit dies für die Benutzung der Software erforderlich ist.

Der Beschäftigte verpflichtet sich zur Einhaltung der Copyright und Endbenutzervereinbarungen des Herstellers. Widersprechen einzelne der hier aufgeführten Regeln den Bedingungen des Lizenzgebers, so gelten vorrangig die Endbenutzervereinbarungen von Adobe.

Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten Bedingungen kann zu Schadensersatzansprüchen und juristischen Schritten des Lizenzgebers gegen den Endlizenznehmer führen.